Dulevo D3 Kehrmaschine
- Dulevo D3 Kehrmaschine
✅ Mechanische Aufsitz-Kehrsaugmaschine Dulevo D3
Kompakte und modulare Bauweise
Hydrostatischer Antrieb
Zweirad-Lenksystem
Geringer Kraftstoffverbrauch dank der Verwendung von einem hydraulikmotor
Leichter Zugang zu allen wichtigen Komponenten
Hohe Kipphöhe von bis zu 1730 mm
3,3 m3 Abfallbehälter mit hydraulisch zu öffnender Hecktür
Dritte Bürste arbeitet 180° symmetrisch auf der linken und rechten Seite der Maschine
Bürstenwinkel in allen Ebenen einstellbar
Möglichkeit der Verwendung einer Wildkrautbürste
Geräumige, ergonomische und klimatisierte Kabine
Minimale Anzahl von elektronischen Bauteilen
Hervorragende Sicht auf das Feld
UNIkathodisches mechanisches Vakuumsystem mit Filterung
Die gesamte Luftmasse wird gefiltert, bevor sie die Maschine verlässt
Wartungsfreier Filter mit automatischem Reinigungssystem
Ultra-niedriger Wasserverbrauch
frontladerMöglichkeit, bei Minustemperaturen ohne Wasser zu kehren
frontladerZwei Staubsaugerbehälter
✅Spezifikation der angebotenen Maschine:
Doppelkabine, ausgestattet mit Klimaanlage und USB-Radio mit BT
Rückfahrkamera
Kehrsystem mit hydraulisch verstellbarem zylindrischem Zentralbesen und Seitenbesen
Dritte Bürste 180⁰,
Beregnungsanlage mit 400l-Tank,
frontladerAbsauganlage bestehend aus hydraulisch gesteuerten Absaugbehältern
Ansaugrohr Ø 150 mm
Rückfahrsignal
Gore-Filter (5 Jahre Garantie)
Hochdruckpumpe mit Lanze
Möglichkeit der Besichtigung und Präsentation des Gerätes in der Nähe von Wrocław - Byków, ul. Przemysłowa 1, 55-095 Mirków
Datenblätter, technische Spezifikationen, etc. können auf Anfrage zugesandt werden.
Wir bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten
Wir bieten Garantie- und Nachgarantieservice
Kontaktieren Sie uns einfach
Hakenlifte, Portalstapler: Mateusz Dworacki, Tel. 600293306
Kehrmaschinen: Wojciech Braniecki Tel. 882117004
Kräne, Korbaufzüge: Łukasz Olszewski, Tel. 604590061
Industrielle Kehrmaschinen:frontlader Ar Komorowicz tel. 600220320
Das oben genannte Angebot dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot im Sinne von Artikel 66 §1 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar